{"id":129,"date":"2017-08-26T10:42:06","date_gmt":"2017-08-26T10:42:06","guid":{"rendered":"https:\/\/esv-institut.com\/?page_id=129"},"modified":"2017-08-26T10:42:06","modified_gmt":"2017-08-26T10:42:06","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/esv-institut.com\/?page_id=129","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.Geltungsbereich dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden ausschlie\u00dflich Inhalt eines mit dem Europ\u00e4ischen Sachverst\u00e4ndigeninstitut geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen erkl\u00e4rt werden muss. Andere Gesch\u00e4ftsbedingungen, \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies vom Sachverst\u00e4ndigen ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt wurde. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Sachverst\u00e4ndige in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.<\/p>\n<p>2.Zustandekommen des Vertrages<\/p>\n<p>Der Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Sachverst\u00e4ndigen kommt durch die schriftliche Best\u00e4tigung des Sachverst\u00e4ndigen zustande. M\u00fcndliche Erg\u00e4nzungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Sachverst\u00e4ndigen. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags ergibt sich ausschlie\u00dflich aus der schriftlichen Best\u00e4tigung des Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>3.Pflichten des Sachverst\u00e4ndigen<\/p>\n<p>3.1.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige erbringt die von ihm geschuldete Leistung entsprechend den f\u00fcr einen \u00f6ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst\u00e4ndigen g\u00fcltigen Grunds\u00e4tzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Sachverst\u00e4ndige kann einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gew\u00fcnschtes Ergebnis, nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gew\u00e4hrleisten. Der Sachverst\u00e4ndige unterliegt bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.<\/p>\n<p>3.2.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige erbringt seine gutachterliche T\u00e4tigkeit pers\u00f6nlich. Sofern es sachdienlich ist, kann der Sachverst\u00e4ndige im Rahmen seiner eigenverantwortlichen T\u00e4tigkeit bei der Vorbereitung des Gutachtens sachverst\u00e4ndige Mitarbeiter zur Unterst\u00fctzung auf eigene Kosten hinzuziehen. \u00dcber die Hinzuziehung solcher Mitarbeiter entscheidet der Sachverst\u00e4ndige alleine und eigenverantwortlich.<\/p>\n<p>3.3.<\/p>\n<p>Die Beauftragung von weiteren Sachverst\u00e4ndigen anderer Disziplinen, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrags erforderlich sein sollte, erfolgt ausschlie\u00dflich durch den Auftraggeber auf dessen Kosten.<\/p>\n<p>3.4.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen und \u00fcblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen durchzuf\u00fchren oder durchf\u00fchren zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierf\u00fcr einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Besonders kostenintensive oder unvorhergesehene Untersuchungen stimmt der Sachverst\u00e4ndige mit dem Auftraggeber vor der Durchf\u00fchrung ab.<\/p>\n<p>3.5.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber erm\u00e4chtigt den Sachverst\u00e4ndigen zur Einholung von Ausk\u00fcnften bei Beteiligten, Beh\u00f6rden oder Dritten und erteilt ihm hierf\u00fcr eine gesonderte Vollmacht soweit erforderlich.<\/p>\n<p>3.6.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige erstattet das Gutachten innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist in dreifacher Ausfertigung. Weitere Exemplare werden gesondert berechnet.<\/p>\n<p>Die Frist zur Ablieferung beginnt mit der \u00dcbergabe s\u00e4mtlicher f\u00fcr die Erstellung des Gutachtens ben\u00f6tigter Unterlagen und der Erteilung etwaig erforderlicher Ausk\u00fcnfte (vgl. Ziffer 4). Ist eine Vorschussleistung vereinbart oder vom Sachverst\u00e4ndigen angefordert (vgl. Ziffer 5.3.) beginnt die Frist erst mit Eingang des Vorschusses beim Sachverst\u00e4ndigen zu laufen.<\/p>\n<p>3.7.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige wird den Auftraggeber rechtzeitig \u00fcber eine etwaig eintretende \u00dcberschreitung der vereinbarten Frist in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 1 Monat als vereinbart.<\/p>\n<p>3.8.<\/p>\n<p>Hat der Sachverst\u00e4ndige die \u00dcberschreitung der Frist nicht zu vertreten, etwa im Falle h\u00f6herer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, sind R\u00fccktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung wegen \u00dcberschreitung der vereinbarten Frist ausgeschlossen. Wird dem Sachverst\u00e4ndigen die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in diesen F\u00e4llen unm\u00f6glich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers werden f\u00fcr diesen Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4.Pflichten des Auftraggebers<\/p>\n<p>Der Auftraggeber stellt dem Sachverst\u00e4ndigen rechtzeitig und unentgeltlich die ihm zur Verf\u00fcgung stehenden und f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrages notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Verf\u00fcgung und erteilt die notwendigen Ausk\u00fcnfte. Der Auftraggeber setzt den Sachverst\u00e4ndigen ferner von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden (z.B. Schriftverkehr), die erkennbar f\u00fcr die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein k\u00f6nnen, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis.<\/p>\n<p>5.Verg\u00fctung<\/p>\n<p>5.1.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung zuz\u00fcglich Nebenkosten und Auslagen in tats\u00e4chlich anfallender oder vereinbarter H\u00f6he sowie zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>5.2.<\/p>\n<p>Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber f\u00e4llig. Der Sachverst\u00e4ndige ist berechtigt, die f\u00e4llige Verg\u00fctung mit der Versendung des Gutachtens per Nachnahme zu erheben.<\/p>\n<p>5.3.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige ist berechtigt, auf das vereinbarte Honorar Vorschussleistungen sowie mit Fortschreiten seiner T\u00e4tigkeit angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.<\/p>\n<p>5.4.<\/p>\n<p>Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Sachverst\u00e4ndige berechtigt, ohne besonderen Nachweis Zinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem gesetzlichen Verzugszinssatz (\u00a7288 BGB) zu erheben.<\/p>\n<p>5.5.<\/p>\n<p>Die Aufrechnung gegen Anspr\u00fcche des Sachverst\u00e4ndigen ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p>5.6.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber kann Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit diese auf Anspr\u00fcchen aus dem gegenst\u00e4ndlichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<\/p>\n<p>6.Verschwiegenheit<\/p>\n<p>6.1.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige wird \u00fcber s\u00e4mtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter des Sachverst\u00e4ndigen und sonstige Dritte, derer sich der Sachverst\u00e4ndige zur Erf\u00fcllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient.<\/p>\n<p>6.2.<\/p>\n<p>Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der Sachverst\u00e4ndige aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstattung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der Auftraggeber den Sachverst\u00e4ndigen von der Schweigepflicht entbindet.<\/p>\n<p>7.Urheberrechtsschutz<\/p>\n<p>7.1.<\/p>\n<p>Die vom Sachverst\u00e4ndigen erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>7.2.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber darf das vom Sachverst\u00e4ndigen erstellte Gutachten einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur f\u00fcr die vereinbarten vertragsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwenden. Eine dar\u00fcber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielf\u00e4ltigung sowie jede eine andere Art der Verwendung, Text\u00e4nderung oder -k\u00fcrzung ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverst\u00e4ndigen gestattet.<\/p>\n<p>7.3.<\/p>\n<p>Die Ver\u00f6ffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des Sachverst\u00e4ndigen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>8.K\u00fcndigung<\/p>\n<p>8.1.<\/p>\n<p>Die ordentliche K\u00fcndigung des Vertrages ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.2.<\/p>\n<p>Auftraggeber und Sachverst\u00e4ndiger k\u00f6nnen den Vertrag jederzeit au\u00dferordentlich aus wichtigem Grund schriftlich k\u00fcndigen. F\u00fcr den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung insbesondere vor, wenn der Sachverst\u00e4ndige gegen seine Pflichten zur objektiven, unabh\u00e4ngigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verst\u00f6\u00dft oder seine \u00f6ffentliche Bestellung durch die zust\u00e4ndige Bestellungsbeh\u00f6rde zur\u00fcckgenommen wird. F\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen liegt ein wichtiger Grund zu au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzul\u00e4ssig auf den Sachverst\u00e4ndigen in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verf\u00e4lschen und wenn der Sachverst\u00e4ndige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages notwendige Sachkunde fehlt. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t oder das Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen er\u00f6ffnet wird.<\/p>\n<p>8.3.<\/p>\n<p>Wird der Vertrag vom Auftraggeber au\u00dferordentlich aus einem wichtigem Grund gek\u00fcndigt, den der Sachverst\u00e4ndige zu vertreten hat, so steht dem Sachverst\u00e4ndigen eine Verg\u00fctung f\u00fcr die bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als die erbrachte Leistung f\u00fcr den Auftraggeber objektiv verwertbar ist. In allen anderen F\u00e4llen beh\u00e4lt der Sachverst\u00e4ndige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen h\u00f6heren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, betr\u00e4gt dieser 40% des Honorars f\u00fcr die vom Sachverst\u00e4ndigen noch nicht erbrachten Leistungen.<\/p>\n<p>9.Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>9.1.<\/p>\n<p>Im Gew\u00e4hrleistungsfall kann der Auftraggeber zun\u00e4chst nur kostenlose Nachbesserung des mangelhaften Gutachtens verlangen.<\/p>\n<p>9.2.<\/p>\n<p>Erfolgt die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.<\/p>\n<p>9.3.<\/p>\n<p>Etwaige M\u00e4ngel m\u00fcssen dem Sachverst\u00e4ndigen unverz\u00fcglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gew\u00e4hrleistungsanspruch.<\/p>\n<p>9.4.<\/p>\n<p>Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.Haftung<\/p>\n<p>10.1.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige haftet unbeschr\u00e4nkt nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>10.2.<\/p>\n<p>F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Sachverst\u00e4ndige nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung des Sachverst\u00e4ndigen wird f\u00fcr F\u00e4lle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit auf die H\u00f6he des vereinbarten Honorars sowie auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens typischerweise gerechnet werden muss. Dasselbe gilt f\u00fcr eine etwaige Haftung des Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr das Verschulden von Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>10.3.<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11.Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/p>\n<p>11.1.Erf\u00fcllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>11.2.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Sachverst\u00e4ndigen, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>12.Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Hilfsweise gilt die gesetzliche Regelung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; 1.Geltungsbereich dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen Die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden ausschlie\u00dflich Inhalt eines mit dem Europ\u00e4ischen Sachverst\u00e4ndigeninstitut geschlossenen Vertrages, ohne dass ein Widerspruch gegen entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen erkl\u00e4rt werden muss. Andere Gesch\u00e4ftsbedingungen, \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn dies vom Sachverst\u00e4ndigen ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt wurde. 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