{"id":39,"date":"2017-08-23T19:39:14","date_gmt":"2017-08-23T19:39:14","guid":{"rendered":"https:\/\/esv-institut.com\/?page_id=39"},"modified":"2017-11-15T18:10:20","modified_gmt":"2017-11-15T18:10:20","slug":"aufgaben","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/esv-institut.com\/?page_id=39","title":{"rendered":"Aufgaben"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ein Sachverst\u00e4ndiger hat folgende Aufgaben zu erf\u00fcllen<\/strong><\/p>\n<p>Feststellung von Tatsachen<\/p>\n<p>Feststellung von Bausch\u00e4den, von Altlasten, des Blutalkoholspiegels, der chemischen Zusammensetzung von Stoffen, u.v.m.<\/p>\n<p>Schlu\u00dffolgerungen aus Tatsachen Ursachenermittlung von Unfallsch\u00e4den, Bausch\u00e4den, Funktionsm\u00e4ngeln von Maschinen und anderen technischen Einrichtungen.<\/p>\n<p>Darstellung von Erfahrungss\u00e4tzen Feststellung der Mieth\u00f6he einer Wohnung oder eines Gewerberaums, Bewertung von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Kunstgegenst\u00e4nden, Maschinen, Hausrat, Kraftfahrzeugen. Beratung und Betreuung in Fachfragen unter Zuhilfenahme von zertifizierten Pr\u00fcfstellen aus den verschiedensten Bereichen.<\/p>\n<p><strong>Pflichtenkatalog<\/strong><\/p>\n<p>1. <strong>Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerf\u00fcllung<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige hat bei der Vorbereitung seines Gutachtens absolute Neutralit\u00e4t einzuhalten und mu\u00df die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten. Er hat den Auftraggeber auf Gr\u00fcnde unverz\u00fcglich hinzuweisen, die Mi\u00dftrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen.\u00a0Er darf nur dann Gegenst\u00e4nde, die er im Rahmen seiner Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit begutachtet hat, erwerben oder zum Erwerb vermitteln, wenn er nach der Gutachtenerstattung vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich darum gebeten wurde.<\/p>\n<p>2. <strong>Pflicht zur gewissenhaften Gutachtenerstattung<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige hat seine Auftr\u00e4ge unter Ber\u00fccksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit Sorgfalt zu erledigen. Die tats\u00e4chlichen Grundlagen f\u00fcr ein Gutachten sind genau zu ermitteln und die notwendigen Besichtigungen pers\u00f6nlich vorzunehmen. Die Gutachten sind systematisch aufzubauen, \u00fcbersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begr\u00fcnden und auf das Wesentliche zu beschr\u00e4nken. Kommen f\u00fcr die Beantwortung der gestellten Fragen mehrere L\u00f6sungen in Betracht, so hat der Sachverst\u00e4ndige diese darzulegen.<\/p>\n<p>3. <strong>Pflicht zur Unabh\u00e4ngigkeit und Weisungsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige darf bei der Erbringung seiner Leistungen keiner Beeinflu\u00dfung ausgesetzt sein die seine tats\u00e4chlichen Feststellungen, Bewertungen oder Schlu\u00dffolgerungen beeinflussen. Die notwendige Objektivit\u00e4t und Glaubw\u00fcrdigkeit seiner Aussage mu\u00df gew\u00e4hrleistet sein. Insbesondere hat der Sachverst\u00e4ndige darauf zu achten, da\u00df er seine gutachtlichen Leistungen ohne R\u00fccksicht auf das Auftragsvolumen oder auf die gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zu einem einzelnen Auftraggeber (wirtschaftliche Unabh\u00e4ngigkeit)erbringt. Ebenso auf Ergebnisw\u00fcnsche der Auftraggeber (pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit) nicht eingeht.<\/p>\n<p>4. <strong>Pflicht zur pers\u00f6nlichen Gutachtenerstattung<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige hat auch im privaten Bereich die von ihm angeforderten Leistungen unter Anwendung der ihm zuerkannten Sachkunde selbst zu erbringen. Erstatten mehrere Sachverst\u00e4ndige, aufgrund eines entsprechenden Auftrags, ein Gemeinschaftsgutachten, mu\u00df zweifelsfrei erkennbar sein, welcher Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr welche Teile, Feststellungen oder Schlu\u00dffolgerungen verantwortlich ist. \u00dcbernimmt ein Sachverst\u00e4ndiger Teile eines anderen Gutachtens, Feststellungen von Hilfskr\u00e4ften oder Untersuchungsergebnisse von Dritten, mu\u00df dies im Gutachten kenntlich sein.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 1rem;\">5. <strong>Schweigepflicht<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige ist der Schweigepflicht unterlegt. Es ist ihm untersagt, bei der Aus\u00fcbung seiner T\u00e4tigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten.<\/p>\n<p>7. <strong>Fortbildungspflicht im Rahmen des ESV-Institutes<\/strong><\/p>\n<p>Unsere Sachverst\u00e4ndigen haben die Pflicht einen st\u00e4ndigen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und einschl\u00e4gigen Institutionen zu pflegen. Nur so sind sie in der Lage, ihre Gutachten den jeweils neuesten Stand von Wissenschaft, Technik und Erfahrung zu erstellen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Sachverst\u00e4ndiger hat folgende Aufgaben zu erf\u00fcllen Feststellung von Tatsachen Feststellung von Bausch\u00e4den, von Altlasten, des Blutalkoholspiegels, der chemischen Zusammensetzung von Stoffen, u.v.m. 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