Unser Tätigkeitsbereich
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden überwiegend für Zivilprozesse eingeholt. Der Zivilprozess dient zur Feststellung und Verwirklichung privater Rechte auf Grundlage der einschlägigen Gesetze.
Mängelbeseitigungsvorschlag
Ein Mängelbeseitigungsvorschlag ist nur als grobe Richtlinie zu verstehen, um überschlägig die entstehenden Kosten zu schätzen. Der Mängelbeseitigungsvorschlag ersetzt keinesfalls eine notwendige Sanierungsplanung.
Kostenschätzung
Aufgrund des Mängelbeseitigungsvorschlages schätzt der Sachverständige die dafür anfallenden Kosten, sofern dies Gegenstand der Beweisfrage des Beweisbeschlusses ist.
Privatgutachten
Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten wird der Sachverständige beim Privatgutachten nicht vom zuständigen Gericht beauftragt, sondern von einer Partei. Dabei bestimmt der Auftraggeber den Umfang des Gutachtens. Die Aufträge können Privatpersonen, Gesellschaften, Versicherungen, Unternehmen oder Rechtsanwälte erteilen.
Durchführung des Privatgutachtens
Auch beim Privatgutachten wird der zu bewertende Aufgabenbereich in der Regel durch einen Lokalaugenschein oder durch Zusendung aller relevanten Akten durchgeführt. Wie beim Gerichtsgutachten macht der Sachverständige beim Ortstermin seine Feststellungen anhand des gegebenen Auftrages. Die Feststellungen werden anhand der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. dem geschuldeten Sollzustand beurteilt. Je nach Auftragsumfang werden die Gutachten erstellt. Im Rahmen von Privatgutachten besteht die Möglichkeit, den Sachverständigen für die Durchführung bzw. Ausschreibung und Überwachung der Lösungsmöglichkeiten zu beauftragen.
Baubegleitende Bauherrenberatung
Die baubegleitende Bauherrenberatung spricht alle Bauherren an. Dabei werden schon im Planungsstadium kritische Planungsdetails entschärft, und sofern Koordinierungsbedarf besteht werden die verschiedenen Planungsbereiche aufeinander abgestimmt. Während der Bauausführung werden die Ausführungen der einzelnen Gewerke in verschiedenen Ausführungsstadien überprüft. Mängel werden sofort gemeldet und somit schnellst möglich beseitigt. Darüber hinaus wird der Bauherr von einem Sachverständigen in allen Belangen der Planung, Ausschreibung und Ausführung beraten.
Beratungen
Die Dienstleistungen unserer Sachverständiger können in Ihren Gebieten auch für beratende Tätigkeiten herangezogen werden. Diese Dienstleistung sollte wenn möglich vor dem Beginn einer Leistung in Anspruch genommen werden um etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen schon im Vorfeld aus dem Weg gehen zu können.
Überwachungen
Ein weiteres Angebot in unserem Tätigkeitsfeld ist die Überwachung von Arbeitsabläufen samt deren Dokumentation und Gliederung. Bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist eine genaue Beschreibung des Aufgabengebietes
Schulungen
Unserer Team übernimmt Schulungen und Ausbildungen in den verschiedensten Bereichen sowohl für Jugendliche als auch in der Erwachsenenbildung. Der Umfang der Schulungen wird den Kundenwünschen angepasst und nach Bedarf und in Absprache mit unseren Kunden gestaltet. Durch die Kooperation mit verschiedenen Ausbildungsinstitutionen ist es stets garantiert, dass unsere Mitglieder jeweils auf dem neuesten Stand der Technik arbeiten können. Die laufende Ausbildung unserer Mitglieder wird durch Bestätigungen und Prüfungen nachgewiesen.